Autor*innen: Hontschik, B.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 36 | Heft: 1 | Seiten: 13 | Erscheinung: 01.01.2011 | DOI: 10.3936/docid122322
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Abstract
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als Versicherungsnachweis dienen und zur Inanspruchnahme von vertrags-ärztlichen Leistungen berechtigen. Darüber hinaus sind geplant: die Einführung einer zehnstelligen Krankenversicher-ungsnummer des Versicherten; die Online-Überprüfung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse; der Ersatz des Papier-rezepts durch das elektronische Rezept; freiwillige Anwendungen (z.B. Arzneimitteldokumentation, elektronische Patien-tenakte), wobei die medizinischen Daten PIN-geschützt sind.
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