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Gefährlicher Paradigmenwechsel

Autor*innen: Hontschik, B.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 36   |   Heft: 1   |   Seiten: 13   |   Erscheinung: 01.01.2011   |   DOI: 10.3936/docid122322


Abstract

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als Versicherungsnachweis dienen und zur Inanspruchnahme von vertrags-ärztlichen Leistungen berechtigen. Darüber hinaus sind geplant: die Einführung einer zehnstelligen Krankenversicher-ungsnummer des Versicherten; die Online-Überprüfung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse; der Ersatz des Papier-rezepts durch das elektronische Rezept; freiwillige Anwendungen (z.B. Arzneimitteldokumentation, elektronische Patien-tenakte), wobei die medizinischen Daten PIN-geschützt sind.


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