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Ein Rückschlag

Autor*innen: Tolmein, O.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 36   |   Heft: 9   |   Seiten: 49   |   Erscheinung: 01.09.2011   |   DOI: 10.3936/docid127648


Abstract

Wie viele es davon geben wird und ob diese nur an Universitäten angesiedelt sein werden oder ob es auch private Zentren für die PID geben kann, ist ebenfalls offen. Auch wie sich die Ethikkommissionen zusammensetzen sollen, steht nicht im Gesetz. Zu fordern wäre hier beispielsweise, dass nicht nur Ärztinnen und Juristinnen, sondern vor allem auch quali-fizierte Menschen mit Behinderungen in den Kommissionen vertreten sind um zu verhindern, dass ein von vornherein diskriminierender Blick auf Behinderung die Entscheidungsfindung prägt.


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FRAU BEHINDERUNG RISIKO GESETZ PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK ERBKRANKHEIT
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