Autor*innen: Topp, S.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 1 | Seiten: 50 bis 53 | Erscheinung: 01.01.2012 | DOI: 10.3936/docid130530
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Abstract
Menschen, die in Deutschland unter dem NS-Regime zwangssterilisiert wurden, sowie Angehörige von Opfern der NS-„Euthanasie blieben nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend von Wiedergutmachungsleistungen ausgeschlossen. Sascha Topp schreibt über die Geschichte von vier Institutionen, die seit den 1950er Jahren um politische Anerkennung und finan-zielle Entschädigung für diese Opfergruppe kämpften.
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