Autor*innen: Topp, S.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 1 | Seiten: 50 bis 53 | Erscheinung: 01.01.2012 | DOI: 10.3936/docid131609
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Abstract
Menschen, die in Deutschland unter dem NS-Regime zwangssterilisiert wurden, sowie Angehörige von Opfern der NS-„Euthanasie blieben nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend von Wiedergutmachungsleistungen ausgeschlossen. Sascha Topp schreibt über die Geschichte von vier Institutionen, die seit den 1950er Jahren um politische Anerkennung und finanzielle Entschädigung für diese Opfergruppe kämpften.
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