Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 1 | Seiten: 54 | Erscheinung: 01.01.2012 | DOI: 10.3936/docid131610
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Abstract
Im Frühjahr dieses Jahres kam das Aus für das rheinland-pfälzische Maßregelvollzugsgesetz. Im Herbst attestierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch dem Land Baden-Württemberg, dass seine gesetzlichen Vorschriften für die Zwangsbehandlung von schuldunfähigen Straftätern in der forensischen Psychiatrie verfassungswidrig sind. Wer sich die Mühe macht, die entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer zu lesen, weiß allerdings: Sie sind zumeist auch nicht besser.
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