Autor*innen: Wagner, W.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 3 | Seiten: 20 bis 22 | Erscheinung: 01.03.2012 | DOI: 10.3936/docid132183
Hinweis: Der Download des Artikels (PDF-Format) ist sofort nach dem Kauf/Zahlung möglich.
Den Download können Sie in Ihrem Kundenkonto unter https://hpsmedia-verlag.de/my/orders/ vornehmen.
Abstract
Die Patientenrechte werden greifbar, bejubelte Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Gesetzentwurf. „Erstmalig würden die Rechte „in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt, sekundierte ihr Parteikollege, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Mit monatelanger Verzögerung legten die beiden Minister gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), ein Patientenrechtegesetz vor. Begründung: Sechs von zehn Patienten wüssten gar nicht, welche Ansprüche sie hätten. Das Paragrafenwerk schaffe nun Klarheit, auch für die Ärzte.
Dieser Artikel ist mit einem Online-Abonnement via CareLit Complete sowie über die Rechercheoberfläche der Fachzeitschrift zugänglich.