Autor*innen: Behrens, J.; Selinger, Y.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 5 | Seiten: 44 bis 47 | Erscheinung: 01.05.2012 | DOI: 10.3936/docid134064
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Abstract
Am 17. Februar 2012 teilte das Bundesmi-nisterium für Gesundheit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA> mit, dass es die Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegende nicht beanstandet. Somit konnte die „Richtlinie [...] über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Altenund Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach §63 Absatz 3c Sozialgesetzbuch V mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger1 in Kraft treten.
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