Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 5 | Seiten: 53 | Erscheinung: 01.05.2012 | DOI: 10.3936/docid134066
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Abstract
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland erlaubt. Dass dennoch vor Gericht und im Parlament sehr kontrovers darüber gestritten wird, ist bei genauerer Betrachtung aber nicht überraschend. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid -wie sie bei manchen Sterbehilfevereinen angenommen wird -unter Strafe stellen soll.
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