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Initiative Substitutionstherapie

Autor*innen: Stöver, H.; Schäjfer, D.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 39   |   Heft: 3   |   Seiten: 42 bis 43   |   Erscheinung: 01.03.2014   |   DOI: 10.3936/docid148557


Abstract

Trotz der Erfolge der Substitutionsbehandlung gibt es in Deutschland zunehmend Versorgungsengpässe insbesondere im kleinstädtischen und ländlichen Bereich. Es mangelt an Medizinerinnen, die bereit sind, sich diesem Indikationsgebiet zu widmen. Ein Grund dafür sind die rigiden gesetzlichen und kassenrechtlichen Rahmenbedingungen, wie etwa das in der Betäubungsmittel-Verschreibungs-verordnung (BtMVV) festgeschriebene Abstinenzparadigma, das nicht mehr den internationalen Behandlungsstandards entspricht. Nationale und internationale Studien verdeutlichen, dass eine Substitutionsbehandlung eine langfristige oder gar lebensbegleitende Behandlung der Opioidabhän-gigkeit darstellt. Die in der BtMVV heute noch formulierte Zielsetzung der Betäubungsmittelabstinenz setzt Ärztinnen und Patientinnen somit unnötig unter Druck, ist zudem nicht evidenzbasiert und geht damit an der Praxis vorbei. Eine Studie zu Langzeitverläufen in der Substitution (PREMOS) zeigt deutlich, dass nur vier Prozent der Studienteilnehmerinnen ein Jahr nach Beendigung der Substitution stabil abstinent sind. Sie kommt zu der Einschätzung, dass das Ziel „Abstinenz unrealistisch und mit bedeutsamen Risiken (Tod, Abbruch) für den Patienten verbunden ist. Dennoch wird Abstinenz in der BtMVV als oberstes Ziel aufgeführt.


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ZIEL THERAPIE BUNDESREGIERUNG TOD URTEIL INFUSIONSTHERAPIE
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