Autor*innen: Toimein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 39 | Heft: 3 | Seiten: 50 | Erscheinung: 01.03.2014 | DOI: 10.3936/docid148561
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Abstract
Gerade das neue Gesetz, das die Möglichkeit der Tötung auf Verlangen für Kinder und Jugendliche schafft, ist allerdings nur ein wenig überzeugender Beleg für die unaufhaltsame „Barbarisie-rung der belgischen Gesellschaft. Ursprünglich sollte es zusätzlich eine Möglichkeit schaffen, „Euthanasie an Demenzkranken zu verüben -dieses Vorhaben wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens fallen gelassen. Damit wurde die Ausweitung der „Euthanasie auf Menschen, die die Folgen ihrer Entscheidung nicht übersehen können, zumindest vorerst gestoppt.
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