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Der Gesundheits-fonds

Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 39   |   Heft: 5   |   Seiten: 48   |   Erscheinung: 01.05.2014   |   DOI: 10.3936/docid150196


Abstract

Der Anfang 2009 eingeführte Gesundheits-fonds hat die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend umge-staltet. Erstmals gilt seitdem ein einheitlicher, von der Bundesregierung festgelegter Beitragssatz in Höhe von derzeit 15,5 Prozent. Zudem behalten die Kassen ihre Einnahmen nicht mehr selbst, sondern leiten sie in den zentral vorn Bundesversiche-rungsamt (BVA) verwalteten Fonds. Aufgestockt mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt derzeit noch gesetzlich festgelegt auf 14 Milliarden Euro pro Jahr erhalten sie daraus Gelder zur Deckung ihrer Ausgaben: 2013 waren es rund 192 Milliarden Euro. Kommen die Kassen mit den zugewiesenen Geldern nicht aus, müssen sie von ihren Mitglie-dern einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben. Bei Überschüssen können sie Prämien aus-zahlen.


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ZIEL FINANZIERUNG GESETZ WETTBEWERB KRANKENKASSE GESUNDHEITSFONDS
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