Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 1 | Seiten: 16 bis 18 | Erscheinung: 01.01.2015 | DOI: 10.3936/docid155700
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Abstract
Dies sollte auch in der Neuregelung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen berücksichtigt werden. Es ist gut, den Kinderärzten über das Präventionsgesetz Möglichkeiten an die Hand zu geben, Kindern und ihren Eltern niedrigschwellige Hilfsangebote zu vermitteln, statt sie mit weiteren Risikobefunden oder zweifelhaften psychosozialcn Fragebögen zu stigmatisieren. Hier kann der Verweis in Sozialpädiatrische Zentren und Frühe Hilfen nützlicher sein als weitere Untersuchungsschleifen, Logopädie und Ergotherapie, denn Behandlungskaskaden helfen sozial benachteiligten Kindern kaum. Doch gerade die niedrigschwelligen Hilfen werden nicht im SGBV geregelt und bleiben außerhalb des Blickfeldes der Kinderärzte. Dieses Dilemma zeigt sich besonders deutlich bei den Familienhebammen, die mit Recht fordern, ins SGB V „zurückzukehren, statt nunmehr über das Jugendamt (SGB VIII) finanziert zu werden.
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