Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 5 | Seiten: 52 | Erscheinung: 01.05.2015 | DOI: 10.3936/docid158803
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Abstract
Auch in anderen Fragen, die die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen betreffen, hat Deutschland außerordentlich schlecht abgeschnitten. Insbesondere medizinische Behandlungsmaßnahmen, die Patienten in psychiatrischen Kliniken oder auch in stationären Versorgungseinrichtungen wie Pflegeheimen ruhigstellen sollen, oder bei deren Anwendung es darum geht, sie in ihrer Freiheit zu beschränken, werden vom UN-Behindertenrechtsausschuss scharf als „Folter im Sinne von Artikel 15 der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. Der Staat müsse gewährleisten, dass alle psychiatrischen Behandlungen ausschließlich auf Basis einer freiwilligen, den Maßstäben des „informed consent genügenden Einwilligung erfolgen. Ausdrücklich wird auch das Verbot der unfreiwilligen Sterilisation behinderter Menschen (dies betrifft vor allem Frauen) gefordert.
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