Autor*innen: Munk, I.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 7 | Seiten: 18 bis 20 | Erscheinung: 01.07.2015 | DOI: 10.3936/docid160278
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Abstract
Im Jahr 2009 wurde das Krankenhausfinanzie-rungsreformgesetz (KHG) verabschiedet, mit dem Ziel, „Leistungsgerechtigkeit und Transparenz in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen herzustellen. Das Pauschalierte Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik, kurz PEPP, ist angelehnt an das DRG-System, mit dem seit 2004 alle somatischen Krankenhausbehandlungen abgerechnet werden. Nachdem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einen PEPP-Katalog sowie die entsprechenden Abrechnungsbestimmungen erarbeitet hatte, trat das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft gegen den ausdrücklichen Widerstand aller Fachverbände.
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