Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 11 | Seiten: 47 | Erscheinung: 01.11.2015 | DOI: 10.3936/docid162815
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Abstract
Drei Jahre kann ein sozialgerichtliches Verfahren dauern wenn es durch mehrere Instanzen geht, können auch schnell mal vier oder fünf Jahre daraus werden. Und trotzdem kann man kaum sagen: Gut Ding will Weile haben. Denn oftmals steht am Ende eine, im wahrsten Sinne des Wortes, trostlose Entscheidung. Ein besonders bitteres Kapitel ist die Versorgung von schwer chronisch kranken oder palliativ versorgten Patientinnen in der letzten Lebensphase.
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