Autor*innen: Claeske, G.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 41 | Heft: 7 | Seiten: 44 bis 45 | Erscheinung: 01.07.2016 | DOI: 10.3936/docid168241
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Abstract
Die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 war in Verbindung mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MorbiRSA) eine der einschneidendsten Veränderungen in der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Konnten Kassen ihre Beiträge bis dahin autonom festsetzen, galt nun ein politisch im Bundestag beschlossener Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Kassen ab diesem Zeitpunkt Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten sollten je nach Alter, Geschlecht und ausgewählten Krankheitsbelastungen ihrer Versicherten. Diese wurden vom Bundesversicherungsamt (BVA) ermittelt und veranlasst.
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