Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 42 | Heft: 1 | Seiten: 45 | Erscheinung: 01.01.2017 | DOI: 10.3936/docid172795
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Abstract
Jedoch sind die Rollen der Akteure ungleich verteilt: Die verordnenden Ärztinnen haben die auch abrechenbare „Leitfunktion im Rahmen dieses Änsatzes zur verbesserten Ärzneimitteltherapiesicherheit zugesprochen bekommen. Die Äpothekerlnnen, die hinsichtlich der Interaktionen und unerwünschten Wirkungen oft kompetenter sind, werden eher als „Ässistenzpersonal gesehen. Ihnen wurde keine abrechenbare Leistung bei der Prüfung der Verordnungen zuerkannt.
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