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Gesetzliche Regelung muss kommen

Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 42   |   Heft: 5   |   Seiten: 14   |   Erscheinung: 01.05.2017   |   DOI: 10.3936/docid176060


Abstract

Die vor Kurzem von der Bundesregierung, den regierungstragenden Bundestagsfraktionen und den Ländern verabredete Einführung von Per-sonaluntergrenzen auf Basis der Ergebnisse der Expertenkommission ist ein erster kleiner Schritt, um ein angemessenes Pflegeangebot im Krankenhausbereich sicherzustellen. Die Definition von Mindestpersonalausstattungen hilft aber nicht, wenn es darum geht, eine den Pflegebedarfen angemessene Personalvorhaltung sicherzustellen. Die Selbstverwaltungspartner, allen voran die Krankenhausträger und die Kassen, dürfen sich nun nicht der Verantwortung entziehen.


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ENTWICKLUNG BUNDESREGIERUNG LEISTUNG PERSONALBEDARFSERMITTLUNG PRÄVENTION KRANKENHAUSTRÄGER
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