Zum Inhalt springen

Cannabiseine besondere Heilpflanze

Autor*innen: Grotenhermen, F.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 42   |   Heft: 7   |   Seiten: 16 bis 17   |   Erscheinung: 01.07.2017   |   DOI: 10.3936/docid177348


Abstract

Die meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen vertreten nach meiner Erfahrung spontan die Auffassung, dass Cannabis und cannabisbasierte Medikamente genauso wie andere Heilpflanzen und Medikamente behandelt werden sollten. Aber was bedeutet das konkret? Und warum gibt es seit dem 10. März 2017 in Deutschland eine separate Bestimmung im Sozialgesetzbuch V, die nur für Cannabis und cannabisbasierte Medikamente gilt (§31 Abs. 6 SGB V)?


Dieser Artikel ist mit einem Online-Abonnement via CareLit Complete sowie über die Rechercheoberfläche der Fachzeitschrift zugänglich.


THERAPIE MEDIZIN ARZNEIMITTEL GERICHT URTEIL CANNABIS
18,64 € 18,64 €
19,95 €

Allgemeine Geschäftsbedingungen
30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Versand: 2-3 Geschäftstage