Autor*innen: Lautenschläger, M.; Kolsmann, K.; Höhmann, U.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 42 | Heft: 7 | Seiten: 50 bis 53 | Erscheinung: 01.07.2017 | DOI: 10.3936/docid177358
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Abstract
Den Betroffenen gelingt es so kaum, die zersplitterten Versorgungsaktivitäten als eine Gesamtleistung für ihr Gesundheitsproblem zu verstehen und bedarfsadäquat in Anspruch zu nehmen. Forschungsprojekte, Positionspapiere (vgl. Amelung et al. 2017) sowie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordern seit Jahren eine bedarfsgerechte Verzahnung, die es ermöglicht, die in den oft guten Einzelleistungen angelegte Förderung der Lebensqualität der Betroffenen auch zu erreichen (vgl. Feuerstein 1998: 50; Höhmann 2002: 303).
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