Autor*innen: Fischer, C.; Hensold, S.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 42 | Heft: 9 | Seiten: 45 bis 47 | Erscheinung: 01.09.2017 | DOI: 10.3936/docid178381
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Abstract
Von der vermehrten Verordnung profitieren allein die Hersteller. Durch geschickte Werbung sind die verschreibenden Ärztinnen oft vom Produkt, für dessen Überlegenheit es keinen wissenschaftlichen Beleg gibt, überzeugt. Denn es gilt: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing .... Scheininnovationen kosten gegenüber bewährten Präparaten das Vielfache des eigentlichen Preises und das zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Jedes Medikament bekommt 20 Jahre Patentschutz. Doch nur aktuelle Präparate werden getestet. Da „ältere noch patentgeschützte Präparate durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) nicht geprüft werden, können Unternehmen bis zum Ablauf des 20-jährigen Patentschutzes jeden „Mondpreis verlangen.
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