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Plädoyer für eine regionale Implementierung

Autor*innen: Rixen, S.; Nauck, F.; Götze, K.; Feddersen, B.; in der Schmitten, J.; Marckmann, G.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 43   |   Heft: 11   |   Seiten: 25 bis 28   |   Erscheinung: 01.11.2018   |   DOI: 10.3936/docid186426


Abstract

Advance Care Flanning (ACP)/Behandlung im Voraus Planen (BVP) soll gewährleisten, dass Patienten in einer gesundheitlichen Krise auch dann so behandelt werden, wie es ihrem Willen entspricht, wenn sie sich aktuell selbst nicht (mehr) dazu äußern können (Rietjens u.a. 2017). Das Konzept sieht vor, Patientenverfügungen prinzipiell einen qualifizierten Prozess gemeinsamer Entscheidungsfindung voranzustellen. Eine spezifisch qualifizierte Gesundheitsfachperson soll Menschen dabei unterstützen, eine Seit Ende 2015 ist im Hospizund Palliativgesetz das Angebot einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ festgeschrieben. Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie Behandlung im Voraus Planen im Rahmen des §i32g SGBV so umgesetzt werden kann, dass Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen beziehungsweise von Einrichtungen der Eingliederungshilfe (sowie auch Angehörige und Pflegende/Behandler) tatsächlich im Sinne des Gesetzes davon profitieren.


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