Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 44 | Heft: 3 | Seiten: 14 bis 15 | Erscheinung: 01.03.2019 | DOI: 10.3936/docid188452
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Abstract
Der Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung stellt einen vorläufigen Endpunkt einer langjährigen Entwicklung dar. Bereits vor Jahren wurde über die Einführung eines eigenen Approbationsstudiengangs für Psychotherapie diskutiert. Die Bundespsychotherapeutenkammer plädierte schließlich im Mai 2017 für einen solchen Studiengang und legte dafür zugleich ein Gesamtkonzept vor. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. Januar 2019 orientiert sich in vielen Punkte an diesem Konzept. Dennoch gibt es auch Kritik, die so der Eindruck verbändeübergreifend geteilt wird.
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