Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 44 | Heft: 5 | Seiten: 16 bis 17 | Erscheinung: 01.05.2019 | DOI: 10.3936/docid189564
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Abstract
Am 20. März 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf für ein neues Hebammenreformgesetz vorgelegt. Dies war ein Augenblick, den die meisten Hebammen nur einmal in ihrer Berufslaufbahn erleben. Das bestehende Gesetz stammt aus einer anderen Zeit, es ist seit 34 Jahren nahezu unverändert in Kraft. Und tatsächlich enthält der nun vorgelegte Gesetzentwurf ein gewaltiges Reformpotenzial: die vollständige Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen. In der Öffentlichkeit, bei Hebammen und in der Presse findet das Gesetz nicht nur Zustimmung. „Hebammen müssen zukünftig studieren, titeln einige Zeitungen. Hebammen fragen, ob sich damit die derzeitigen Probleme lösen lassen, und weisen daraufhin, dass sie bereits jetzt gute Arbeit leisten.
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