Autor*innen: Wingenfeld, K.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 44 | Heft: 5 | Seiten: 42 bis 44 | Erscheinung: 01.05.2019 | DOI: 10.3936/docid189570
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Abstract
Mit dem zweiten Pflege-Stärkimgsgesetz (PSG II) wurde 2015 die Entwicklung eines neuen Systems der Qualitätsbewertung beschlossen. Die Verantwortung für diesen Prozess wurde dem Qualitätsausschuss Pflege übergeben, einem neuen Gremium der Selbstverwaltung, das vorrangig aus Vertretern der Leistungsanbieter und Kostenträger besteht. Im Herbst 2018 lagen für die verschiedenen Bereiche der stationären Versorgung die Konzepte und Empfehlungen der beteiligten Wissenschaftler vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und dem Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQua-Institut) vor.
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