Autor*innen: Komlew, Andrea | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 22 | Heft: 5 | Seiten: 132 bis 133 | Erscheinung: 11.05.2020 | DOI: 10.3936/docid196813
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Abstract
Telemedizin in Form von digitalen Angeboten in der Hebammenarbeit gab es bereits vor der Corona-Pandemiewelle. Start-up-Unternehmen wie „Kinderheldin“ oder „Call a midwife“ bieten telefonische Beratungen oder Videokonferenzen im Wochenbett an, um dem Hebammenmangel zu begegnen und den Familien auf diesem Wege Zugang zur Hebammenhilfe zu verschaffen. Über den Bildschirm wird die Abheilung des Nabels des Neugeborenen beurteilt und Stillprobleme konnten laut den Anbietern ebenfalls digital gelöst werden. Bislang mussten die Schwangeren und Wöchnerinnen diese Leistungen selbst bezahlen, obwohl ihnen laut § 134a SGB V Hebammenhilfe gesetzlich zusteht. Diese Situation wurde von den Hebammenverbänden kritisiert, da Hebammen nicht befugt sind, zusätzlich zu diesen gesetzlich vereinbarten Gebühren ihre Leistungen den Versicherten in Rechnung zu stellen.
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