Autor*innen: Gerlinde Glissmann | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 12 | Heft: 2 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.02.2009 | DOI: 10.3936/docid200175
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Abstract
Die durch das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene neue Krankenpflegegesetz und seine Ausbildungsund Prüfungsverordnung angestoßenen Reformprozesse an deutschen Krankenpflegeschulen forderten in den letzten Jahren und fordern noch gegenwärtig Pflegelehrende in vielfältiger Hinsicht heraus. Neben der Erarbeitung und Erprobung neuer Ausbildungsmodelle und Curricula, der Bewältigung von Kooperationsund Fusionierungsprozessen, dem Einsatz neuer Unterrichtsmethoden und der Erarbeitung neuer Unterrichtsinhalte sind die bundesdeutschen Pflegelehrenden erstmalig mit dem gesetzlichen Anspruch einer wissenschaftlichen Absicherung des im Unterricht vermittelten Wissens konfrontiert. Während sie sich in ihrer Unterrichtsvorbereitung bisher vorrangig auf das in den einschlägigen Pflegelehrbüchern veröffentlichte pflegeberufliche Erfahrungswissen berufen konnten, sind sie nun aufgefordert, „sich für ihren Unterricht das dem aktuellsten Stand der Forschung entsprechende Wissen anzueignen“ (Darmann-Finck 2008, 7). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Anspruch einer wissenschaftlichen Fundierung von den Pflegelehrenden gegenwärtig umgesetzt wird bzw. werden kann. Dieser Frage wurde im Rahmen einer Diplomarbeit in Form einer explorativ-qualitativen Studie nachgegangen. Hierbei stand das Identifizieren von Problembereichen bzw. deren Ursachen sowie von förderlichen und hemmenden Faktoren der Verwirklichung des Anspruchs aus Sicht der Pflegelehrenden im Mittelpunkt. Das Untersuchungsergebnis, eine Typologie von Pflegelehrenden, bietet Lehrenden, Ausbildungsträgern sowie Verantwortlichen der Pflegelehrerbildung Denkund Handlungsimpulse für die Weiterentwicklung sowohl der pflegeberuflichen als auch der Pflegelehrerbildung.
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