Autor*innen: Ulrike Anhuf | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 10 | Heft: 6 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.06.2007 | DOI: 10.3936/docid200388
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Abstract
Ein neues Ausbildungsgesetz bzw. die Novellierung eines solchen zieht zwangsläufig drei Jahre nach Inkrafttreten veränderte Prüfungen nach sich. Die gesetzlichen Grundlagen werden hier als hinreichend bekannt vorausgesetzt; ebenso ein theoretisches Grundwissen über Testtheorie und Kompetenzprüfungen, sowie rechtliche Grundlagen. In den folgenden Ausführungen wird das erarbeitete Prüfungskonzept des Saarlandes vorgestellt.1 Es hat Entwurfcharakter und wird nach Erprobung und Überarbeitung die Grundlage für die landesweite Prüfungsverordnung sein. Das Konzept stellt das Ergebnis zahlreicher Überlegungen dar, die hier nur in Auszügen benannt werden können. Diese Ausführungen sind bewusst ergebnisorientiert aufgebaut.
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