Autor*innen: Manfred Borutta | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 9 | Heft: 6 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.06.2006 | DOI: 10.3936/docid200468
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Abstract
Seit dem Inkrafttreten des SGB XI vor 10 Jahren und in potenzierter Form seit dem Inkrafttreten des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) vor vier Jahren sind die Beschwerden über eine Zunahme an bürokratischen Anforderungen im administrativen Bereich der Pflege immer lauter und deutlicher zu vernehmen. Entbürokratisierung ist eine der Forderungen und ein zentrales Schlagwort des Managements der Pflegeeinrichtungen geworden. Altenpflege und Bürokratie sind offenkundig für viele Leitungskräfte schwer unter einen Hut zu bringen. Im vergangenen Jahr hat die ministerielle Ebene in Berlin das Klagen der Leitungsebene erhört und den ‚Runde Tisch Pflege’ gebildet, um einen „Beitrag zur Verbesserung der Situation hilfeund pflegebedürftiger Menschen zu leisten“ (Selbstbeschreibung der beteiligten Ministerien). Eine der vier Arbeitsgruppen des Runden Tisches befasste sich ausschließlich mit dem Thema Entbürokratisierung.
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