Autor*innen: Detlef Roggenkemper | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 2 | Heft: 9 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.09.1999 | DOI: 10.3936/docid201038
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Abstract
Patientenakten spielen in haftungsrechtlichen Fragen eine entscheidende Rolle als Beweismittel. Aus diesem Grunde soll in diesem Artikel herausgearbeitet werden, ob eine elektronische Dokumentation als Beweismittel in Haftpflichtprozessen einsetzbar ist. Insbesondere soll ihre Beweiskraft mit der einer herkömmlichen Papierdokumentation verglichen werden
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