Autor*innen: Prof. Dr. Helmut Rüßmann | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 2 | Heft: 3 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.03.1999 | DOI: 10.3936/docid201083
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Abstract
Der Beitrag behandelt das deutsche Beweisrecht elektronischer Dokumente. Er zielt darauf ab, allfällige Mißverständnisse zum deutschen und zu ausländischen Beweisrechten auszuräumen. Sein Fazit ist, daß eine Änderung des deutschen Beweisrechts durch den Gesetzgeber nicht geboten ist und daß die ausdrücklichen Gleichstellungen der elektronischen und der schriftlichen Dokumente in ausländischen Rechten der Überwindung hausgemachter Probleme dienen, die das deutsche Recht nicht kennt. Nach deutschem Recht sind elektronische Dokumente zulässige Beweismittel
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