Autor*innen: Andreas Fraunhofer | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 16 | Heft: 4 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.04.2013 | DOI: 10.3936/1208
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Abstract
Aus der Hilfsbedürftigkeit der Bewohner und Patienten entsteht ein asymmetrisches Verhältnis der Abhängigkeiten. Die Autonomie und die Selbstbestimmung der Patienten, die eine würdevolle Behandlung gewährleisten sollen, sollten nicht nur als rechtliche Verankerung sondern auch als Maxime verstanden werden. Doch wann steht einem Menschen das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung zu? Post-Person ist ein Begriff, der in den letzten Jahren immer öfter mit höchst demenziell erkrankten Patienten in Verbindung gebracht wird und gleichzeitig als Legitimation herangezogen werden kann, um diese Rechte abzusprechen. Die Folgen dieser Aberkennung wären nicht nur die Legitimation, sondern sogar die Forderung der aktiven Sterbehilfe zum Beispiel bei schweren Formen der Demenz.
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