Autor*innen: Riedel, A.; Lehmeyer, S. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 45 | Heft: 7 | Seiten: 55 bis57 | Erscheinung: 09.07.2020 | DOI: 10.3936/docid203548
Hinweis: Der Download des Artikels (PDF-Format) ist sofort nach dem Kauf/Zahlung möglich.
Den Download können Sie in Ihrem Kundenkonto unter https://hpsmedia-verlag.de/my/orders/ vornehmen.
Abstract
Mithilfe des Konzepts der gesundheitlichen Versorgungsplanung – auch als Advance Care Planning (ACP) oder „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) bekannt – sollen Behandlungsziele festgelegt werden, und zwar für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann. Neben der individuellen Gesprächsbegleitung spielen in diesem Zusammenhang auch Fallbesprechungen eine wichtige Rolle. Diese sind zwar gesetzlich vorgesehen, jedoch fehlt bislang eine einheitliche Struktur, an der sich Fachkräfte in der Praxis orientieren können.
Dieser Artikel ist mit einem Online-Abonnement via CareLit Complete sowie über die Rechercheoberfläche der Fachzeitschrift zugänglich.