Autor*innen: Winkelmann, Prof. Dr. C.; Lüderitz, C. | Zeitschrift: Pädagogik der Gesundheitsberufe, Hungen | Jahrgang: 6 | Heft: 7 | Seiten: 134 bis 138 | Erscheinung: 15.07.2020 | DOI: 10.3936/30000-1685
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Abstract
Wesentliche Voraussetzung der adäquaten praktischen Ausbildung ist, dass die Strukturqualität am Lernort Praxis durch fachlich und gleichermaßen pädagogisch qualifiziertes Personal gewährleistet wird. In Deutschland ist diese Voraussetzung unzureichend erfüllt. Hintergrund ist, dass für Therapieberufe eine Praxisanleiter-Weiterbildung analog zur Gesundheitsund Krankenpflege nicht in Berufsgesetzen und Ausbildungsund Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist. Daraus begründet stellen Praxiseinrichtungen in der Regel hierfür kein Budget zur Verfügung. Eine direkte Übertragbarkeit der Praxisanleiter-Weiterbildung in der Pflege auf die Therapiebereiche ist demnach inhaltlich und organisatorisch nicht möglich. Das erprobte Best-Practice-Beispiel zeigt diesbezüglich eine Lösungsoption auf.
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