Autor*innen: Tolmein, O. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 45 | Heft: 9 | Seiten: 56 bis 57 | Erscheinung: 07.09.2020 | DOI: 10.3936/docid205012
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Abstract
Mitten in der COVID-19-Pandemie veröffentlichte das Bundessozialgericht (BSG) einen Bericht über einen Verhandlungstermin am 28. Mai 2020. Es ging um den Anspruch auf Fampyra®, ein Medikament, das zur Behandlung von Gangstörungen bei Multipler Sklerose zugelassen ist. Der Kläger litt zwar unter Gangstörungen, aber nicht wegen Multipler Sklerose: Sein Arzt wollte das Medikament also im Off-Label-Use einsetzen.
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