Autor*innen: Dr. Tolmei, O. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 46 | Heft: 9-1 | Seiten: 22 | Erscheinung: 07.09.2021 | DOI: 10.3936/docid225569
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Abstract
Als eine Art Kollateralschaden der Corona-Pandemie ist die spätestens seit Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fällige Reform des Betreuungsrechts ohne nennenswerte öffentliche Debatte vom Bundestag verabschiedet worden. Eine der neuen Regelungen betrifft eine besonders heikle Frage: Sollen gesetzliche Betreuerinnen stellvertretend für Menschen mit (zumeist kognitiven) Beeinträchtigungen in deren Sterilisation einwilligen können?
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