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Reform der Psychotherapeutenausbildung

Autor*innen: Munz, D.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse   |   Jahrgang: 47   |   Heft: 2   |   Seiten: 60 bis 62   |   Erscheinung: 06.04.2022   |   DOI: 10.3936/docid231917


Abstract

Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die Ausbildung zur Psychotherapeut:in als Universitätsstudium angeboten. Nach einem dreijährigen Bachelorund einem zweijährigen Masterstudium wird bei bestandener Prüfung die Approbation erteilt. Um therapeutische Leistungen im Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, müssen Absolvent:innen im Anschluss eine Weiterbildung in einer stationären und ambulanten Einrichtung durchlaufen. Unser Autor befasst sich mit den Vorteilen der reformierten Ausbildung und zeigt, an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht.


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BUCH STUDIE AUSBILDUNG ANERKENNUNG REFORM PSYCHOTHERAPIE WEITERBILDUNG EINNAHMEN APPROBATION
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