Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 47 | Heft: 3 | Seiten: 20 bis 21 | Erscheinung: 07.07.2022 | DOI: 10.3936/docid235203
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Abstract
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG) wurde Ende 2018 die Ausgliederung bestimmter Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen beschlossen. Damit kehrte zum 1. Januar 2020 das Selbstkostendeckungsprinzip in Teilen in den Bereich der Krankenhausfinanzierung zurück.
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