Autor*innen: Tolmein, O. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 47 | Heft: 3 | Seiten: 30 bis 32 | Erscheinung: 07.07.2022 | DOI: 10.3936/docid235206
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Abstract
Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass §217 StGB, der das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ regelte, verfassungswidrig ist. Für den Bundestag bestand damit Handlungsbedarf. Ende Juni 2022 wurden die drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe im Bundestag diskutiert, die auf ganz unterschiedliche Weise regeln, wer sich wie und von wem helfen lassen darf, Suizid zu begehen. Unser Autor stellt die Vorschläge vor.
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