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Selbsttötung und Selbstbestimmung: Die Bundestagsdebatte um ein neues Gesetz verläuft nicht entlang der Fraktionsgrenzen.

Autor*innen: Tolmein, O.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse   |   Jahrgang: 47   |   Heft: 3   |   Seiten: 30 bis 32   |   Erscheinung: 07.07.2022   |   DOI: 10.3936/docid235206


Abstract

Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass §217 StGB, der das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ regelte, verfassungswidrig ist. Für den Bundestag bestand damit Handlungsbedarf. Ende Juni 2022 wurden die drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe im Bundestag diskutiert, die auf ganz unterschiedliche Weise regeln, wer sich wie und von wem helfen lassen darf, Suizid zu begehen. Unser Autor stellt die Vorschläge vor.


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BERATUNG LEBEN ENTSCHEIDUNG HILFE STERBEN RECHT STERBEHILFE RECHTSVERORDNUNG SUIZID
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