Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 48 | Heft: 1 | Seiten: 82 bis 83 | Erscheinung: 10.01.2023 | DOI: 10.3936/docid240891
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Abstract
Was kann es Brisantes geben als ein Gesetz, das Krankenhäusern und Ärzt:innen aufgibt, im Krisenfall darüber zu entscheiden, welche Patient:innen eine lebensrettende Behandlung erhalten und welche nicht? Und was kann man sich in Deutschland weniger vorstellen als eine Regelung, bei der befürchtet werden muss, dass Menschen mit schweren Behinderungen zusammen mit alten Menschen in der schlimmstenfalls langen Schlange derer, die auf lebensrettende Ressourcen hoffen, ganz weit nach hinten rücken auf die aussichtslosen Positionen?
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