Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 48 | Heft: 4 | Seiten: 14 bis 15 | Erscheinung: 18.10.2023 | DOI: 10.3936/docid303933
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Abstract
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 den seit 2015 bestehenden § 217 StGB zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidhilfe für nichtig erklärt hatte, gab es verschiedene politische Initiativen für eine neue verfassungskonforme gesetzliche Regelung. Am 6. Juli 2023 scheiterten zwei Gesetzentwürfe in einer Bundestagsabstimmung. Jedoch wurde der Antrag „Suizidprävention stärken“ mit überwältigender Mehrheit angenommen, was sehr zu begrüßen ist.
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