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Das Pflegestudienstärkungsgesetz: Perspektiven und Regelungslücken

Autor*innen: N.N.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse   |   Jahrgang: 49   |   Heft: 1   |   Seiten: 82 bis 83   |   Erscheinung: 16.01.2024   |   DOI: 10.3936/docid306888


Abstract

Seit dem 24. November 2023 ist es amtlich: Mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) kommt es zu einer Novellierung des Pflegeberufegesetzes in zwei Schritten. Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegestudium in ein duales Studium transformiert. Damit geht auch eine Vergütung für die Studierenden einher. Ab dem 1. Januar 2025 wird die hochschulische Pflegeausbildung zusätzlich die zur eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten erforderlichen Kompetenzen in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermitteln. Welche Perspektiven und welche Regelungslücken sich daraus ergeben, soll in diesem Beitrag skizziert werden.


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GESUNDHEIT ENTWICKLUNG PFLEGE AUSBILDUNG DEMENZ CURRICULUM GESETZ RECHT DELEGATION
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