Autor*innen: Schmacke, N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 20 | Heft: 2 | Seiten: 42 bis 44 | Erscheinung: 01.02.1995 | DOI: 10.3936/docid33732
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Abstract
Mit den 20 und 67 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches wurden die Gesetzlichen Krankenkassen erstmals verpflichtet, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu erarbeiten. Neue Konzepte für Prävention und Rehabilitation blieben bislang jedoch aus. Der Autor zeigt, daß eine kritische Zwischenbilanz der bisherigen gesundheitsfördernden Aktivitäten notwendig ist und diskutiert Kriterien für deren Qualitätssicherung.
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