Autor*innen: Teising, M. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 20 | Heft: 4 | Seiten: 40 bis 43 | Erscheinung: 01.04.1995 | DOI: 10.3936/docid34270
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Abstract
Von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt, haben die Gesetzlichen Krankenkassen ihr Leistungsangebot für analytische Psychotherapie reduziert. Seit 1993 darf diese Art der Therapie nur noch mit drei, statt wie bisher auch mit vier oder fünf Wochenstunden durchgeführt werden. Wie es zu dieser Veränderung gekommen ist, beschreibt der folgende Beitrag.
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