Autor*innen: Bertrand, U. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 21 | Heft: 3 | Seiten: 68 bis 71 | Erscheinung: 01.03.1996 | DOI: 10.3936/docid37122
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Abstract
Die Einführung des Diagnoseschlüssels ICD-10 in Arztpraxen ist aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Nach massiven Protesten von Ärzteverbänden erklärte Bundesgesundheitsminister Seehofer, der Diagnoseschlüssel müsse mit dem Ziel einer besseren Anwendung überarbeitet werden. Nun sollen niedergelassene Ärzte erst ab 1. Januar 1998 verpflichtet sein, zwecks Abrechnung Diagnosen computergerecht zu verschlüsseln; im Sozialgesetzbuch ist dies noch für Beginn dieses Jahres vorgesehen. Den neuen Termin wollen die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einer Rahmenvereinbarung festschreiben.
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