Autor*innen: Meier, J. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 22 | Heft: 3 | Seiten: 39 bis 44 | Erscheinung: 01.03.1997 | DOI: 10.3936/docid40774
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Abstract
Fraglos schien es unter anderem wegen des von der Krankenkasse bereits seit 1989 zu bearbeitenden Leistungskatalogs Schwerpflegebedürftigkeit naheliegend, auch die Leistungsverwaltung der Pflegeversicherung an eben diesem Ort anzusiedeln. Sowohl die Nähe zum jetzt für die Feststellung der Leistungsvoraussetzungen im wesentlichen zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als auch die Bürgernähe (ein gemeinsamer Ort für die Verwaltung bedeutet einen Anlaufpunkt für die Leistungsberechtigten) lassen die gefundene Regelung nicht unattraktiv erscheinen. Dies gilt auch angesichts der oft fließenden Übergänge vorrangig aus sozialrechtlicher Sicht zwischen Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Zu fragen ist allerdings, ob eine bei den Krankenkassen installierte Pflegeadministration dem Gesamtthema Pflege angemessen gerecht werden kann.
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