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Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten

Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 23   |   Heft: 5   |   Seiten: 20 bis 21   |   Erscheinung: 01.05.1998   |   DOI: 10.3936/docid45827


Abstract

Abscheuliche Sexualverbrechen haben in jüngster Zeit viele Menschen aufgewühlt. Immer wieder ist von verschiedener Seite öffentlich verlangt worden, Sexualstraftäter zu kastrieren und auf Dauer wegzuschließen. Wir sagen dagegen: Die Sicherheit, die wir uns alle wünschen, ist in keiner menschlichen Gesellschaft zu haben und schon gar nicht in einer, die sich auch noch im Umgang mit ihren Verbrechern als humane beweisen will. Der menschenfreundliche Weg, für den sich die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung vor drei Jahrzehnten entschieden hat, heißt Psychound Sozialtherapie, wenn irgend möglich und zusätzlich zur eventuell indizierten medikamentösen Behandlung.


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