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Sieben Jahre Betreuungsgesetz Zwischenbilanz des Betreuungsrechts von 1992 und die Änderungen seit 1. Januar 1999

Autor*innen: Bauer, A.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 24   |   Heft: 4   |   Seiten: 54 bis 58   |   Erscheinung: 01.04.1999   |   DOI: 10.3936/docid49566


Abstract

Das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (BtÄndG) ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Der Autor vertritt die Ansicht, daß das Gesetz nicht nur für Betroffene, sondern auch für BetreuerInnen und Institutionen erhebliche Nachteile bedeutet. Er diagnostiziert eine Kostendämpfung um er jeden Preis. Die Philosophie der Betreuung hat sich geändert: aus einer wohlfahrtsstaatlich-gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fürsorge ist ein Privatrisiko für jeden einzelnen geworden


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