Autor*innen: Kuhn, J. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 25 | Heft: 11 | Seiten: 42 bis 45 | Erscheinung: 01.11.2000 | DOI: 10.3936/docid55377
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Abstract
Seit dem 1. Januar 2000 finanzieren die Krankenkassen wieder Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen haben gemeinsam Leitlinien für die Ausfüllung des § 20 SGB V beschlossen. Der Beitrag diskutiert am Beispiel des Leistungsbereichs der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Absatz 2 SGB V die Ambivalenzen dieser Leitlinien.
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