Autor*innen: Wagenmann, U. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 29 | Heft: 7 | Seiten: 17;19 | Erscheinung: 01.07.2004 | DOI: 10.3936/docid72206
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Abstract
Die jm August in Kraft getretene Änderung des Arzneimittelgesetzes weist Ethik-Kommissionen an Kliniken und in Forschungseinrichtungen die Rolle von Genehmigungsinstanzen für Forschungsvorhaben zu. Den Schutz von Probanden in klinischen Studien verstärkt das Gesetz damit nicht, wohl aber den Einfluss der Industrie auf die Forschung.
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